Antragsverfahren im Programmbereich II

Das Antragsverfahren in Programmbereich II „Praxisbonus für die Praxisanleitung" für das Schuljahr 2024/2025 ist eröffnet. Die Frist zur Einreichung der Anträge läuft bis zum 15. August 2024.

Kreis der Zuwendungsempfänger auf weitere Träger von nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erweitert

Bitte beachten Sie, dass erstmalig neben Trägern von Kindertageseinrichtungen auch weitere Träger von nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Fördermittel in Programmbereich II beantragen können. Das Antragsverfahren unterscheidet sich aus technischen Gründen je nach Zuwendungsempfänger.

Antragstellung für Träger von Kindertageseinrichtungen

Kita-Träger stellen den Antrag über das Onlineformular. Sie finden es hier:

https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=LAFE2&formtecid=3&areashortname=RPKS

Antragstellung für Träger von nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (außer Kindertageseinrichtungen)

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob bereits ein Antrag in Programmbereich I (praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher) der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ eingereicht wurde. Sollten Sie für Ihre Einrichtung bereits einen Antrag in Programmbereich I eingereicht haben, dann füllen Sie bitte den Online-Antrag aus (siehe Link oben).

Sollten Sie in Programmbereich I des Landesprogramms keinen Antrag auf Fördermittel gestellt haben, dann füllen Sie bitte das PDF-Formular zur Antragstellung aus. Das ausgefüllte Formular sowie die Nachweisdokumente (siehe unten unter Antragsunterlagen) übermitteln Sie bitte per E-Mail an praxisanleitung(at)hsm.hessen.de.

Merkblätter für die Antragstellung

Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können Sie den Merkblättern im Download-Bereich entnehmen. Es gibt aufgrund der verschiedenen Beantragungswege zwei Merkblätter, eines für Träger von Kindertageseinrichtungen und eines für Träger von weiteren nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung finden Sie in der Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinie und das entsprechende Merkblatt im Vorfeld der Antragstellung sorgfältig durch.

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