Barrierfreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.grosse-zukunft-erzieher.de veröffentlichte Website des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen bestehender Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Einzelne Inhalte der Website sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und nicht vollständig barrierefrei.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales arbeitet kontinuierlich daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen und bestehende Barrieren abzubauen.
Die vollständige technische und redaktionelle Umsetzung der Barrierefreiheit ist vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zu Barrierefreiheit
Erstellt wurde diese Erklärung am: 09.06.2026
Zuletzt überprüft und aktualisiert wurde sie im: Juni 2026
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit:
Ansprechperson Barrierefreiheit des Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat I 6
E-Mail-Adresse: sozialnetz@hsm.hessen.de
Die Barriere kann auch über das entsprechende Kontaktformular gemeldet werden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de