Praxisintegrierte / Dualisierte Ausbildung

Neben den klassischen Formen der Erzieherausbildung wurden neue, integrierte Ausbildungsformen geschaffen, bei denen die Berufspraxis in die Ausbildung integriert ist. Das klassische Anerkennungsjahr wird in dieser Form aufgelöst und als berufspraktischer Teil in die Gesamtausbildung integriert.

Weiterhin erforderlich ist auch in diesem Ausbildungsformat eine Breitbandausbildung, daher sind weiterhin Block- bzw. Begleitpraktika in unterschiedlichen Einrichtungsformen vorgesehen.

Für die Aufnahme in integrierte Ausbildungsformate gelten identische Aufnahmebedingungen, wie in der Vollzeit- und in der Teilzeitausbildung

  • Mittlerer Abschluss + einschlägige Erstausbildung (zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
  • Fachabitur oder Abitur + mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum / Vollzeitberufstätigkeit
  • Mittlerer Abschluss + einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
  • Mittlerer Abschluss + Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit / Vollzeitpraktikum 

Darüber hinaus muss ein Träger gefunden werden, bei dem der praktische Teil der Ausbildung durchlaufen werden kann.

Integrierte Ausbildungsformate werden mittlerweile von vielen Fachschulen für Sozialwesen in Kooperation mit Trägern hessenweit angeboten.

Liste der Fachschulen für Sozialwesen mit PivA-Klassen im Schuljahr 2021/2022

Die Teilzeitausbildung (als klassisches Format der Erzieherausbildung) ist sehr ähnlich aufgebaut und ermöglicht eine ähnliche Gesamtausbildungsstruktur. Die Verdienstmöglichkeiten in der Teilzeitausbildung und der integrierten Form sind ähnlich. Da die Ausbildung in Teilzeit erfolgt, ist die Ausbildungsdauer etwas länger (ca. 3,5 bis 4 Jahre).

Die praxisintegrierte Ausbildung ermöglicht den Bezug einer monatlichen Vergütung. Die Höhe der Vergütung kann variieren und ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber. Eine Orientierung kann dabei der Tarifvertrag für Auszubildende (TvAöD) sein.

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