Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses
Sie haben im Ausland einen Hochschulabschluss im pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich und wissen nicht, ob und wie dieser Abschluss in Hessen anerkannt wird?
Seit November 2016 werden die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertagesstätte und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Frankfurt University of Applied Sciences bearbeitet.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Hochschule RheinMain
PQS – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postfach 3251
65922 Wiesbaden
anerkennung_aeb(at)hs-rm.de
Tel.: 0611-9495-2523 /-22, /-27.