Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses

Sie haben im Ausland einen Hochschulabschluss im pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich und wissen nicht, ob und wie dieser Abschluss in Hessen anerkannt wird?

Die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertagesstätte und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain bearbeitet.

AnsprechpartnerInnen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden

Hochschule RheinMain 
PQS – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse 
Postfach 3251 
65922 Wiesbaden 

anerkennung_aeb(at)hs-rm.de 
Tel.: 0611-9495-2523 /-22, /-27.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen