Antragsverfahren im Programmbereich I - Träger von teilstationären Einrichtungen
Antragsverfahren im Programmbereich I (Träger von (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe)
Das Antragsverfahren in Programmbereich I „Förderung des Ausbaus praxisintegrierter vergüteter Ausbildungsplätze (PivA)“ wird für den Ausbildungsjahrgang 2025 bis 2028 für eine zweite Antragsphase am 17. Juni 2025 eröffnet. Sie können bis zum 09. Juli 2025 Anträge auf Förderung einreichen.
Das Formular für die Antragstellung als Träger von hessischen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie hier:
Seit dem Schuljahr 2020/2021 hat das Land Hessen über 3.350 Studierende in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher gefördert. Ab 2025 können auch Fördermittel für Studierende in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Heilerziehungspfleger beantragt werden. Es werden erneut Mittel für 1.000 dualisierte Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt.
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können Sie dem Merkblatt im Download-Bereich entnehmen. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung finden Sie in der Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie sich beide Dokumente im Vorfeld der Antragstellung sorgfältig durch.
Weitere Informationen
Downloads
- Förderrichtlinie zur Fachkräfteoffensive 2025 PDF, 247.05 KB
- Ergänzung zur am 04.03.2025 veröffentlichten Förderrichtlinie PDF, 80.15 KB
- FAQ Landesprogramm - Stand März 2025 PDF, 261.64 KB
- Merkblatt (teil-)stat. KiJuHi Antragsphase II PDF, 177.93 KB
Downloads
Antragsunterlagen
Downloads
- Kooperationsvereinbarung Landesprogramm - I - KiJuHi - 2025 PDF, 228.44 KB
- Kooperationsvereinbarung Landesprogramm - Anlage - I - KiJuHi - 2025 PDF, 102.55 KB
- Einstellungsnachweis - I - KiJuHi - 2025 PDF, 136.51 KB
- Erklärung Einvernehmen Studierender - I - KiJuHi - 2025 PDF, 175.48 KB
- Zustimmung Kontaktdaten - I - KiJuHi - 2025 PDF, 127.30 KB