Fördermöglichkeiten während der Erzieherausbildung

Nicht alle Formen der Ausbildung ermöglichen eine Ausbildungsvergütung. Um während der Ausbildung den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, stehen den Studierenden der Fachschulen für Sozialwesen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderungsmöglichkeiten jeweils in Betracht kommt, richtet sich nach den spezifischen Voraussetzungen.

Das wichtigste Förderinstrument für die Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen ist die Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG).

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen.

Informationen sind erhältlich unter:

Grundsätzlich möglich ist auch ein BAföG-Anspruch, soweit die entsprechenden Altersgrenzen nicht überschritten werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Aus- bzw. Weiterbildung oder Umschulung zu finanzieren. Möglich ist das etwa, wenn mit der Weiterbildung ein bislang fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Der Bildungsgutschein ist eine von mehreren Möglichkeiten. Die örtlichen Jobcenter und die Arbeitsagentur beraten und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit der Förderung.

Wird die Ausbildungsförderung aufgrund der Alters- oder Einkommensgrenze abgelehnt, so besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung in Kraft treten könnte. Die entsprechenden Anträge bearbeitet das Bundesverwaltungsamt in Köln. Des Weiteren gibt es auch bei Kreditinstituten spezielle Angebote in Form von Studien- oder Bildungskrediten, deren Konditionen oftmals erschwinglich sind.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen