Antragsverfahren im Programmbereich I

Das Antragsverfahren in Programmbereich I „Förderung des Ausbaus praxisintegrierter vergüteter Ausbildungsplätze (PivA)“ wird für den Ausbildungsjahrgang 2024 bis 2027 am 21. März 2024 eröffnet. Sie können bis zum 15. Mai 2024 Anträge auf Förderung einreichen. Das Formular für die Antragstellung finden Sie hier:

https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=LAFE1&formtecid=3&areashortname=RPKS

Seit dem Schuljahr 2020/2021 hat das Land Hessen über 2.650 Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher gefördert. Im Förderverfahren für den Ausbildungsjahrgang 2024 bis 2027 können Träger für bis zu 1.000 weitere dualisierte Ausbildungsplätze eine Zuwendung im Rahmen des Landesprogramms erhalten.

Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können Sie dem Merkblatt im Download-Bereich entnehmen. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung finden Sie in der Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie sich beide Dokumente im Vorfeld der Antragstellung sorgfältig durch.

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