Hier gibt es mehr Informationen zum Stipendienprogramm:

Flyer Horizonte 2012

Poster Horizonte 2012

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Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger willkommen!

Auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bietet der Beruf Erzieherin oder Erzieher eine interessante und spannende Zukunftsperspektive – also (z.B.) für alle:

  • die nach Jahren der Berufstätigkeit jetzt eine neue, sinnvollere und erfüllendere Tätigkeit suchen.
  • die nach oder parallel zur Erziehungs- und/ oder Familienphase ihre pädagogische Arbeit in eine berufliche Qualifikation münden lassen wollen.
  • die bereits (sozial-)pädagogische Vorerfahrung mit Kindern und Jugendlichen mitbringen, aber noch keine entsprechende berufliche Qualifikation haben.
  • die aufgrund der Arbeitsmarktsituation ihren Beruf wechseln müssen und schon immer mit dem Gedanken gespielt haben, eine pädagogische Tätigkeit auszuüben.
  • die zurzeit arbeitslos sind und eine neue und sinnvolle Berufsperspektive suchen.

Gezielte Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten erleichtern Umsteigern und Quereinsteigerinnen den Anfang und helfen, relativ schnell in den neuen Beruf zu starten. So bieten in Hessen z.B. einzelne Fachschulen für Sozialpädagogik Interessenten mit (sozial-)pädagogischen Vorkenntnissen oder beruflichen Vorerfahrungen eine verkürzte Ausbildung.

Auch eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist möglich. Außerdem bieten 12 hessische Fachschulen für Sozialpädagogik Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen, die über eine andere berufliche Qualifikation verfügen, ein entsprechendes Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot. Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik ist auch bei Quereinsteigern der mittlere Abschluss (Realschulabschluss). Für Personen ohne mittleren Abschluss existieren Möglichkeiten, einen mittleren Abschluss nachzuholen.

 

Nachholen des mittleren Bildungsabschlusses

Sie brauchen für den Einstieg in eine Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss) und müssen diesen nachholen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie weiter verfahren können.

1. Abendrealschule

Der mittlere Abschluss kann über eine Abendrealschule angestrebt werden, soweit Sie Ihre Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben.

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2. Nichtschülerprüfung zum mittleren Abschluss

Eine Nichtschülerprüfung zum mittleren Abschluss können Sie absolvieren, wenn Sie sich entsprechend vorbereitet haben, z.B. über einen Vorbereitungskurs an den Volkshochschulen.

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3. Zweijährige Berufsfachschule

An der zweijährigen Berufsfachschule können sowohl erste berufliche Vorerfahrungen als auch ein mittlerer Abschluss erworben werden.

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Sie arbeiten in der Jugendhilfe oder Sozialpflege?

Personen mit mindestens siebenjähriger einschlägiger Berufstätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe oder der Sozialpflege und mittlerem Abschluss können nach einer Beratung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik zur Teilnahme an einer Externenprüfung zugelassen werden. Nach bestandener Externenprüfung sind das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) und die methodische Prüfung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung abzuleisten. Danach ist ein Einstieg als Fachkraft in den Beruf möglich.

Das untenstehende Schaubild gibt Ihnen einen ersten Überblick über den Ablauf der Aus- bzw. Weiterbildung. Vertiefende Informationen erhalten Sie bei einer der Fachschulen in Ihrer Nähe. Alle wichtigen Adressen finden Sie unter „Kontakt“. Auch Ihre Beraterin/Ihr Berater bei der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen hilfreiche Tipps.