Es besteht aber auch die Möglichkeit über Zusatzunterricht und Zusatzprüfungen an der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz bzw. an der Fachschule für Sozialpädagogik (Sozialwesen) eine bundesweite Fachhochschulreife zu erwerben.
Die Fachhochschulreife ermöglicht bundesweit ein Studium an einer Fachhochschule bzw. die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs an einer Fachhochschule oder Universität. Hierbei ist, anders als bei der Zugangsregelung für beruflich Qualifizierte, eine Berufstätigkeit keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Die Aufnahme eines Studiums ist in diesem Falle also direkt im Anschluss an die Erzieherausbildung möglich.
Erzieherinnen und Erzieher können aufgrund ihrer Ausbildung teilweise auch Studienleistungen anerkannt bekommen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen eine individuelle Abwägung der aufnehmenden Hochschule.
Mit einem Studienabschluss existieren gute Chancen, beispielsweise die Leitung einer Kindertagesstätte zu übernehmen oder im breiten Feld der Sozialen Arbeit aktiv zu werden.
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