Wenden Sie sich bitte an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist zuständig für die Anerkennung einer gleichwertigen Hochschulausbildung nach der Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008 (GVBl. I , 2008, 1047).
Weitere Informationen sind erhältlich unter: http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=8598006e97d35a961980c0ed0c855cfc
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